Ja. Als Veranstaltungsorte mit hoher Besucherdichte müssen Stadien mit Notbeleuchtungssystemen ausgestattet sein, die den nationalen Brandschutzvorschriften für Gebäude (wie z. B. GB 50016) und den Stadionbeleuchtungsstandards entsprechen. Notbeleuchtung lässt sich in zwei Kategorien einteilen:
Evakuierungsbeleuchtung: Dient zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen; sie erfordert eine Beleuchtungsstärke von mindestens 1 Lux und muss für eine Dauer von mindestens 90 Minuten mit Batterien oder einem Generator betrieben werden.
Notbeleuchtung: Sie dient dazu, den Fortgang oder die sichere Beendigung eines Spiels oder einer Veranstaltung im Falle eines Ausfalls der regulären Beleuchtung zu gewährleisten. In Stadien mit Fernsehübertragungen muss die Notbeleuchtung mindestens 30 % der normalen Beleuchtungsstärke liefern, wobei die Umschaltzeit 15 Sekunden nicht überschreiten darf (typischerweise realisiert durch zwei Stromkreise, einen Generator und eine Notstromversorgung). In der Praxis kann die Notbeleuchtung in LED-Stadionbeleuchtungssystemen folgendermaßen realisiert werden:
1) Anschluss eines Teils der LED-Leuchten an eine Notstromversorgung (EPS oder Generator), die bei einem Stromausfall automatisch umschaltet.
2) Verwendung von LED-Treibern mit eingebauten Batterien; die Leuchten schalten bei einem Stromausfall automatisch auf Batteriebetrieb um (die Betriebsdauer beträgt in der Regel 10 bis 90 Minuten, abhängig von der Batteriekapazität).
3) Installation von Notbeleuchtung (z. B. LED-Notleuchten) entlang der Fluchtwege. Für große Stadien wird eine Kombination aus zwei Stromkreisen, einem Generator und einer USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung) empfohlen, um eine unterbrechungsfreie Beleuchtungsumschaltung bei einem Stromausfall zu gewährleisten.
Bei der Planung ist zu beachten, dass sich die Farbtemperatur und die Farbwiedergabeeigenschaften der Notbeleuchtung zwar von denen der normalen Beleuchtung unterscheiden können, das System aber dennoch ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Sicherheit gewährleisten muss.