Die Lichtstromabnahme bei LED-Straßenleuchten beschreibt das Phänomen, dass der Lichtstrom (die Helligkeit) einer Leuchte im Laufe der Zeit während des Betriebs allmählich abnimmt. Ursachen hierfür sind unter anderem Materialfehler im LED-Chip, die Alterung des Leuchtstoffs, die Vergilbung des Vergussmaterials und thermische Belastung. Obwohl die Lichtstromabnahme unvermeidlich ist, kann ihre Geschwindigkeit variieren.
Hochwertige LED-Straßenleuchten sollten innerhalb von 3.000 Betriebsstunden einen Lichtstromverlust von weniger als 5 % und innerhalb von 50.000 Betriebsstunden einen Verlust von maximal 30 % aufweisen (ein Standard, der als L70 bekannt ist). Minderwertige Produkte hingegen können bereits nach 3.000 Betriebsstunden mehr als 20 % ihrer Helligkeit verlieren, was zu unzureichender Straßenbeleuchtung und potenziellen Sicherheitsrisiken führt. Zu den Hauptursachen für den Lichtstromverlust zählen:
1. Zu hohe Sperrschichttemperatur: Eine mangelhafte Wärmeableitung führt zu einem Temperaturanstieg des LED-Chips und beschleunigt so den Alterungsprozess.
2. Zu hoher Ansteuerstrom: Der Betrieb der LED über ihren Nennstrom hinaus beschleunigt die Degradation des Chips.
3. Probleme mit Verkapselungsmaterialien: Minderwertige Leuchtstoffe oder Silikone neigen zur Alterung und Vergilbung.
4. Umwelteinflüsse: Einwirkung von Feuchtigkeit oder korrosiven Gasen. Um den Lichtstromverlust zu minimieren, ist es unerlässlich, Leuchten mit optimiertem Wärmemanagement auszuwählen und sicherzustellen, dass der Betriebsstrom innerhalb der Spezifikationen der LED-Komponenten bleibt. Straßenbaubehörden sollten regelmäßig (z. B. jährlich) die Straßenbeleuchtungsstärke messen. Sinkt die durchschnittliche Beleuchtungsstärke unter 70 % des ursprünglichen Sollwerts, sollte ein Austausch der Leuchten oder eine umfassende Systemmodernisierung in Betracht gezogen werden.
Bei Beschaffungsverträgen ist es ratsam, von den Herstellern eine Garantie hinsichtlich des Lichtstromverlusts zu verlangen (z. B. die Festlegung, dass der Lichtstromverlust innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren 10 % nicht überschreiten darf).