Die Masthöhe (H) und der Mastabstand (S) sollten anhand einer Kombination von Faktoren, darunter Straßenbreite, Lichtverteilung der Leuchten und Beleuchtungsstärkeanforderungen, bestimmt werden. Es gelten folgende allgemeine Grundsätze:
Masthöhe: Typischerweise 0,8- bis 1,2-fache Straßenbreite (B). Bei einseitiger Anordnung gilt: H ≥ 0,8B; bei versetzter Anordnung: H ≥ 0,7B; und bei mittig angeordneten, doppelseitigen (gegenüberliegenden) Ampeln: H ≥ 0,5B. Übliche Masthöhen sind: 12–15 Meter für Autobahnen, 10–12 Meter für Hauptverkehrsstraßen, 8–10 Meter für Nebenstraßen und 6–8 Meter für Anliegerstraßen.
Abstand: Der Abstand S beträgt in der Regel das 3- bis 5-fache der Höhe H. Bei LED-Straßenleuchten mit Lichtverteilung Typ III erzielt ein S/H-Verhältnis von etwa 4 typischerweise eine gute Gleichmäßigkeit. Konkrete Werte: Bei einer Masthöhe von 12 Metern sollte der Abstand 30–40 Meter, bei 10 Metern 25–35 Meter und bei 8 Metern 20–30 Meter betragen. An Kreuzungen, Kurven und Rampen sollte der Abstand verringert bzw. die Masthöhe entsprechend erhöht werden.
Anordnungsmuster: Einseitig (für schmale Straßen), versetzt (für mittelbreite Straßen), symmetrisch (für breite Straßen) und mittig, doppelseitig (für Straßen mit Mittelstreifen). Sobald Masthöhe und -abstand festgelegt sind, müssen diese mithilfe einer Lichtsimulationssoftware überprüft werden, um sicherzustellen, dass Kennzahlen wie Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Blendung den erforderlichen Standards entsprechen. Zusätzlich sind die Umgebung – wie z. B. Hindernisse durch Bäume oder Gebäude – und ästhetische Aspekte zu berücksichtigen.
Bei Sanierungsprojekten sollten nach Möglichkeit die bestehenden Maststandorte genutzt werden, allerdings müssen die Beleuchtungsstärken neu berechnet werden.