Die Wahl der Höhe eines Hochmastlichts erfordert eine umfassende Bewertung der Ausleuchtungsfläche, der Beleuchtungsstärkeanforderungen, der Standortbedingungen, der Wirtschaftlichkeit sowie der Installations- und Wartungsbedingungen.
Nachfolgend finden Sie allgemeine Richtlinien, die auf gängigen Szenarien basieren:
15–18 Meter: Geeignet für kleine Plätze, Mautstellen, Tankstellen und Parkplätze; der Abdeckungsradius beträgt etwa 30–40 Meter.
20–25 Meter: Geeignet für mittelgroße Autobahnknotenpunkte, Güterbahnhöfe und Industrieparks; der Abdeckungsradius beträgt etwa 50–70 Meter.
25–30 Meter: Geeignet für große Autobahnknotenpunkte, zusätzliche Sportplätze und allgemeine Hafenlagerplätze; der Abdeckungsradius beträgt etwa 70–100 Meter.
30–40 Meter: Geeignet für große Containerterminals, Flughafenvorfelder und große Sportstadien; Abdeckungsradius beträgt 100–150 Meter.
Über 40 Meter: Geeignet für riesige Anlagen oder spezielle Anwendungen, die eine extrem hohe Beleuchtungsstärke erfordern (z. B. Formel-1-Rennstrecken oder Tagebaue); aufgrund hoher Baukosten und Wartungsschwierigkeiten ist dies jedoch in der Regel nicht die bevorzugte Option.
Der Leitgedanke bei der Höhenbestimmung ist, die geringstmögliche Höhe zu wählen, die die Anforderungen an Beleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit noch erfüllt. Denn jede Erhöhung der Höhe um 10 Meter erhöht die Mastkosten um ca. 30–50 %, erfordert ein größeres Fundament und erschwert die Wartung in großer Höhe. Umgekehrt benötigt eine zu geringe Höhe mehr Masten (aufgrund des kleineren Ausleuchtungsradius) und erhöht die Blendgefahr. Die optimale Höhe sollte durch den Vergleich mehrerer Optionen mithilfe von Lichtplanungssoftware ermittelt werden. Zusätzlich müssen Faktoren wie Höhenbeschränkungen für die Luftfahrt (in der Nähe von Flughäfen), die Höhe umliegender Gebäude und die optische Harmonie mit der Landschaft berücksichtigt werden.